Eingewöhnung

Gestaltung von Übergängen

Vertrauen schaffen von Anfang an

In erster Linie steht das Wohl ihres Kindes. Es sollte dem Kind im Beisein seiner Mutter oder seines Vaters unbedingt die Gelegenheit gegeben werden sich an die Tagespflegeperson und seine neue Umgebung gewöhnen und einleben zu können. Die Eingewöhnungszeit beträgt 25 Std. Bei Bedarf auch länger. Sie sollten nicht vor dem Urlaub stattfinden sonst ist aus der Sicht des Kindes die Tagespflegeperson wieder eine Fremde. Es sollte wie folgt ablaufen. In den ersten drei Tagen bleiben Sie als Eltern und Ihr Kind bei der Tagespflegeperson, ca. für 1-2 Stunden. Die Eltern bleiben dabei eher im Hintergrund und beobachten wie sich ihr Kind mit der neuen Umgebung und bei der Tagesmutter verhält.

Bei Bedarf können Sie jederzeit eingreifen und eine sichere Basis bleiben. Am 4. Tag, das sollte nicht nach dem Wochenende sein, lässt die Mutter oder der Vater das Kind ungefähr eine halbe Stunde mit der Tagesmutter alleine. Wichtig ist dabei auch die liebevolle Verabschiedung und herzliche Begrüßung beim wieder abholen. Niemals ein hinausschleichen. Sie bleiben aber in der Nähe damit Sie jederzeit verfügbar bleiben falls ihr Kind sich nicht beruhigen kann. Sollte es nicht gleich gelingen so wird dieser Trennungsversuch einige Tage später wiederholt. Ansonsten dehnt sich die tägliche Abwesenheit immer weiter aus. Lässt sich ihr Kind von mir beruhigen und verabschiedet sich von Ihnen ohne weitere Ereignisse so ist die Eingewöhnung abgeschlossen. Wichtig ist dabei auch mein eigenes Verhalten. Ich akzeptiere, dass sich ihr Kind mir gegenüber erst reserviert verhält. Ich beziehe es dabei nicht auf mich persönlich. Ihr Kind muss sich erst mit der ganzen neuen Situation zurechtfinden. Ich werde mich ihrem Kind gleichmäßig freundlich, geduldig und sensibel zuwenden damit sich im Laufe der Zeit eine gute Bindung zwischen Ihren Kind und mir entwickeln. Dabei werden auch Rituale eine große Rolle spielen. Wie zum Beispiel nachdem Abschied von der Mutter oder dem Vater aus dem Fenster nochmal nachwinken. Auch die Begrüßung und Verabschiedung Ihres Kindes stets freundlich uns persönlich. So wird ihr Kind erkennen, dass es jederzeit hier bei uns sehr willkommen ist und das der Wechsel zwischen Tagespflegeperson und Eltern ohne Spannung ablaufen kann.

Der Abschied verläuft entsprechend der neuen Lebenssituation. Kommt Ihr Kind z.B. in den Kindergarten oder steht ein Umzug an oder es kommt in eine andere Betreuung, werde ich Ihr Kind mit positiver Vorfreude darauf vorbereiten.

Am letzten Betreuungstag feiern wir ein kleines Abschiedsfest und das gehende Kind bekommt ein Abschiedsgeschenk. Und das Versprechen, das wir uns jederzeit einmal wiedersehen oder telefonieren können.


Zusammenarbeit mit den Eltern - Erziehungspartnerschaft

Um ein Scheitern vom Betreuungsverhältnis in der Tagespflege zu vermeiden ist ein partnerschaftlicher Austausch mit den Eltern unumgänglich. Dabei steht das Wohlergehen des Tageskindes im Mittelpunkt. Der Wechsel zwischen Tagespflege und zu Hause ist für das Kind eine Belastung deswegen sollten Unstimmigkeiten in Erziehungspartnerschaft unbedingt möglichst geringe gehalten werden. Das Kinder – und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zählt in §43 (2) zu den Eignungsvoraussetzungen einer Tagesmutter deshalb ausdrücklich die Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten (a). Wir kommen aus verschiedenen Lebenssituationen, deshalb ist es erforderlich schon im Vorfeld abzuklären, was entscheidend ist im Umgang und in der Erziehung Ihres Kindes. Auch Ihr Kind sollte nicht aufgrund von Konflikten in Spannungen geraten, darum ist ein positives miteinander zwischen Eltern und Tagespflegeperson unentbehrlich.

Ich möchte ausführliche, tägliche Tür- Angelgespräche vermeiden und bitte Sie deshalb einmal im Monat zu einem Elterngespräch. Wie in allen pädagogischen Berufen unterliege ich der Schweigepflicht. Es wird also alles vertraulich behandelt.

                                         ♥ Auf eine gute Zusammenarbeit ♥